Lebensführung kein Kriterium mehr für Religionslehrer in Hildesheim

Bistum ändert Ordnung für kirchliche Unterrichtserlaubnis Missio canonica

Hildesheim ‐ Die meisten Bistümer verlangen von Religionslehrern ein Privatleben nach Vorstellung der Kirche – eine zweite Ehe oder homosexuelle Partnerschaft sind tabu. Das Bistum Hildesheim ändert nun diese Kriterien: Statt auf Lebensführung kommt es auf kritische Loyalität an.

 

Das Bistum Hildesheim knüpft die kirchliche Unterrichtserlaubnis nicht mehr an die persönliche Lebensführung von Religionslehrkräften. Am Dienstag veröffentlichte die Diözese eine erneuerte

"Ordnung für die Verleihung und den Entzug der Missio canonica bzw. der Kirchlichen Unterrichtserlaubnis für Lehrkräfte des Unterrichtsfaches Katholische Religion in der Diözese Hildesheim" (Missio-canonica-Ordnung),  https://www.bistum-hildesheim.de/fileadmin/dateien/PDFs/Materialboerse/Kirchlicher_Anzeiger/KA-2022-05.pdf#page=7

Das Bistum hatte im vergangenen November entsprechende Änderungen angekündigt. In der bislang geltenden Ordnung wurde von Religonslehrkräften das Versprechen verlangt, "den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der Katholischen Kirche glaubwürdig zu erteilen und in der persönlichen Lebensführung die Grundsätze der Lehre der Kirche zu beachten". In der zum 1. Juli in Kraft gesetzten neuen Ordnung wird diese Voraussetzung deutlich verändert. Verlangt wird nun die "Bereitschaft, den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der katholischen Kirche glaubwürdig zu erteilen und in kritischer Loyalität zu einer lebendigen Kirche beizutragen, die positiv ausstrahlt und für junge Menschen einladend ist".

Die weiteren Voraussetzungen wurden nur in Details geändert: Bei der beruflichen Qualifikation wird nun neben einem für das Lehramt qualifizierenden Studium der katholischen Theologie auch eine "vergleichbare qualifizierende Ausbildung" genannt, die "formelle Zugehörigkeit zur katholischen Kirche" wird explizit genannt, außerdem kann das "aktive Mitwirken an den Grundvollzügen der Kirche" künftig auch von einer Person im hauptamtlichen pastoralen Dienst bescheinigt werden, die kein Kleriker ist. Zuvor musste die aktive Teilnahme am Leben der Kirche durch mindestens einer Person im geistlichen Amt bestätigt werden.

Osnabrück und Limburg gingen voran

Zuvor hatte bereits das Bistum Osnabrück die Zugangsvoraussetzungen für Religionslehrkräfte in ähnlicher Weise gestaltet. In der dort seit 2018 geltenden Missio-Ordnung lautet der entsprechende Passus, dass das Versprechen zu leisten ist, "die Lehre der katholischen Kirche im Unterricht glaubhaft und wertschätzend abzubilden und sich mit der eigenen Religiosität in der weltanschaulich pluralen Gesellschaft bewusst und glaubwürdig zu positionieren". Im Februar hatte das Bistum Limburg darauf verzichtet, die Verleihung der Unterrichtserlaubnis an die Lebensführung der Lehrkräfte zu knüpfen und stattdessen auf die Identifikation mit dem kirchlichen Auftrag abgehoben.

Die Kriterien für Verleihung und Entzug der Missio canonica werden auf der Ebene der einzelnen Bistümer festgelegt. Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat dazu 1973 "Rahmenrichtlinien zur Erteilung der kirchlichen Unterrichtserlaubnisund der Missio canonica für Lehrkräfte mit der Fakultas 'Katholische Religionslehre'" erlassen, auf deren Grundlage die Diözesanbischöfe möglichst einheitliche Ordnungen erlassen sollen. Die Rahmenrichtlinien sehen vor, dass Religionslehrer den Religionsunterricht "in Übereinstimmung mit der Lehre der katholischen Kirche" erteilen und "in der persönlichen Lebensführung die Grundsätze der Lehre der katholischen Kirche" beachten. Das Universalkirchenrecht sieht vor, dass sich die Diözesanbischöfe darum bemühen müssen, dass sich die Religionslehrkräfte "durch Rechtgläubigkeit, durch das Zeugnis christlichen Lebens und durch pädagogisches Geschick" auszeichnen (can. 804 § 2 CIC).

Auf seiner dritten Synodalversammlung hatte der Synodale Weg in erster Lesung einen Beschlusstext verabschiedet, in dem eine Änderung der Grundordnung des kirchlichen Dienstes gefordert wurde, so dass künftig der Abschluss einer kirchlich nicht anerkannten Zivilehe bei katholischen Mitarbeitern nicht mehr zur Kündigung führen kann. Im Rahmen des Beschlusses wurde auch eine Änderung der Ordnungen für die Missio canonica gefordert. Im Nachgang der Synodalversammlung und des Coming-outs von mehr als 100 queeren Kirchenmitarbeitenden in der Aktion "#OutInChurch" hatte ein Großteil der Bistümer angekündigt, bis zu einer Änderung der Grundordnung auf Kündigungen aufgrund der Lebensführung zu verzichten, auch bei pastoralen Mitarbeitern und solchen, die aufgrund einer Missio canonica beschäftigt sind. Ende Mai hatte die DBK einen Entwurf einer neuen Grundordnung vorgelegt. Pläne zur Überarbeitung der Rahmen-Missio-Ordnung sind bislang nicht bekannt. (fxn)

aus: katholisch.de